H&R Fassadentechnik – Karsten Heiderich Malerei Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen des Vertrages
Der Auftraggeber ist an sein Angebot ab Zugang gebunden. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Angebotes ist die Firma H&R Fassadentechnik berechtigt, den Auftrag mit schriftlicher Begründung abzulehnen. Nebenabreden, die mit dem Handelsvertreter oder Handwerker getroffen werden, sollen zur gegenseitigen Absicherung stets schriftlich erfolgen. Die Korrespondenz ist ausschließlich mit der Firma H&R Fassadentechnik – Karsten Heiderich Malerei, Dorfstr. 22, 14979 Kleinbeeren zu führen.
2. Lieferumfang
Der vereinbarte Preis gilt für umseitig angegebene Leistungen, Farben und Maße. Eine Änderung der vereinbarten Preise bleibt vorbehalten falls sich beim Aufmaß eine Änderung der Ausführungsart und des Umfanges als notwendig erweisen sollte. Die Kosten für erforderliche Zusatzarbeiten, wie zum Beispiel Gerüststellung, Maurerarbeiten, Stemm-/Beiputz-/Versiegelungsarbeiten, die nicht schriftlich im Vertrag festgelegt sind, gehen zu Lasten des Auftragsgebers.
3. Liefertermin
A) Die Leistung der Firma H&R Fassadentechnik wird zum vereinbarten Liefertermin fällig.
B) Überschreitet H&R Fassadentechnik den vereinbarten Liefertermin, so ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung – die mindestens 18 Arbeitstage betragen muss – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist.
4. Annahmeverzug
Verweigert der Auftraggeber bei oder nach Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung, so ist H&R Fassadentechnik nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, Schadenersatz, soweit nicht konkret höher nachgewiesen, pauschal in Höhe von mindestens 35% des Auftragswertes zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Höhe entstanden ist. Die Firma H&R Fassadentechnik behält sich die Geltendmachung von über den pauschalen Schadenersatz hinausgehenden Ansprüchen vor.
5. Gewährleistung
H&R Fassadentechnik übernimmt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber der Firma H&R Fassadentechnik – Karsten Heiderich Malerei, Dorfstr. 22, 14979 Kleinbeeren, anzuzeigen. Für Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Fassaden, Fliesen, Tapeten, Fußböden, Fensterbänke, etc.), die bei fachgerechtem Ausbau unumgänglich sind, übernimmt Firma H&R Fassadentechnik keine Haftung.
6. Zahlung
Die Zahlung hat ohne Abzug von Skonto sofort nach Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto oder an einen mit uns vorher abgesprochenen Handwerker zu erfolgen. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist im Falle des Zahlungsverzuges die Firma H&R Fassadentechnik berechtigt, die Teilzahlungsvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen. Bei größeren Bauleistungen ab EUR 5000,00 ist H&R Fassadentechnik berechtigt, angemessene Akontozahlungen für Materiallieferungen oder entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt H&R Fassadentechnik Eigentümer der gelieferten Ware.
8. Bonitätsprüfung
Die Vertragsdaten des Bestellers (Name, Vorname, Straße/Hausnummer, Postleitzahl und Ort) können sowohl bei juristischen als auch bei natürlichen Personen genutzt werden um eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).